Heute soll das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) auf den Weg gebracht werden. Künftig soll jeder Mensch in Deutschland durch eine einfache Erklärung beim Standesamt sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen oder ändern können.
Das Gesetz richtet sich in erster Linie an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Für die Betroffenen ist das sicher eine Erleichterung. Für Personen mit unschicklichem Familiennamen (wenn bspw. der angehende Gynäkologe den Familiennamen Möse trägt) sind hingegen keine Erleichterungen geplant.
Das Gesetz richtet sich in erster Linie an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Für die Betroffenen ist das sicher eine Erleichterung. Für Personen mit unschicklichem Familiennamen (wenn bspw. der angehende Gynäkologe den Familiennamen Möse trägt) sind hingegen keine Erleichterungen geplant.