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    Komische Rechtsprechung

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    Beitrag von Trulla Mo 07 Mai 2018, 21:50

    Eine Frau wird in einem Linzer Lokal begrapscht. Sie möchte daraufhin das Lokal verlassen, zusammen mit ihrem Freund. Für das Grapschen gibt es (angeblich) keine Zeugen. An der Tür trifft sie auf den Grapscher und stellt ihn zur Rede; im Eifer des nachfolgenden Gerangels trifft sie ihn mit der Faust im Gesicht, sodass sein Nasenbein bricht. Vor Gericht finden sich somit beide als Angeklagte wieder.

    http://www.krone.at/1704212

    Die Frau wird freigesprochen, der vermeintliche Grapscher, der die "Tat" abstreitet, wird zu einer Geldstrafe von 1800,- Euro verdonnert. Verstehe ich nicht. Das akute Fall der Notwehr ist doch wohl nicht gegeben, wenn die vermeintlich Begrapschte ihm nicht in derselben Sekunde eins in die Fresse haut, wo er sie begrapscht? Und wieso gibt es keine Zeugen, wenn ihr Freund dabei ist? Da wird also einer auf Zuruf ohne Beweise zu einer Strafe verurteilt, obwohl er den größeren Schaden davongetragen hat?

    Merkwürdig.
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    Beitrag von Gast Mo 07 Mai 2018, 21:55

    Trulla schrieb:Eine Frau wird in einem Linzer Lokal begrapscht. Sie möchte daraufhin das Lokal verlassen, zusammen mit ihrem Freund. Für das Grapschen gibt es (angeblich) keine Zeugen. An der Tür trifft sie auf den Grapscher und stellt ihn zur Rede; im Eifer des nachfolgenden Gerangels trifft sie ihn mit der Faust im Gesicht, sodass sein Nasenbein bricht. Vor Gericht finden sich somit beide als Angeklagte wieder.

    http://www.krone.at/1704212

    Die Frau wird freigesprochen, der vermeintliche Grapscher, der die "Tat" abstreitet, wird zu einer Geldstrafe von 1800,- Euro verdonnert. Verstehe ich nicht. Das akute Fall der Notwehr ist doch wohl nicht gegeben, wenn die vermeintlich Begrapschte ihm nicht in derselben Sekunde eins in die Fresse haut, wo er sie begrapscht? Und wieso gibt es keine Zeugen, wenn ihr Freund dabei ist? Da wird also einer auf Zuruf ohne Beweise zu einer Strafe verurteilt, obwohl er den größeren Schaden davongetragen hat?

    Merkwürdig.




    Mein Weiß ja nicht wie sie aussah Smile @gn ich hab dir ein paar nette bildchen hinterlassen Smile
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    Beitrag von gnadenlos Mo 07 Mai 2018, 22:15

    Trulla schrieb:Eine Frau wird in einem Linzer Lokal begrapscht. Sie möchte daraufhin das Lokal verlassen, zusammen mit ihrem Freund. Für das Grapschen gibt es (angeblich) keine Zeugen. An der Tür trifft sie auf den Grapscher und stellt ihn zur Rede; im Eifer des nachfolgenden Gerangels trifft sie ihn mit der Faust im Gesicht, sodass sein Nasenbein bricht. Vor Gericht finden sich somit beide als Angeklagte wieder.

    http://www.krone.at/1704212

    Die Frau wird freigesprochen, der vermeintliche Grapscher, der die "Tat" abstreitet, wird zu einer Geldstrafe von 1800,- Euro verdonnert. Verstehe ich nicht. Das akute Fall der Notwehr ist doch wohl nicht gegeben, wenn die vermeintlich Begrapschte ihm nicht in derselben Sekunde eins in die Fresse haut, wo er sie begrapscht? Und wieso gibt es keine Zeugen, wenn ihr Freund dabei ist? Da wird also einer auf Zuruf ohne Beweise zu einer Strafe verurteilt, obwohl er den größeren Schaden davongetragen hat?

    Merkwürdig.

    Die Jacke der Frau wurde (wohl während der "Aussprache") zerrissen. Das spricht nicht für den angeblichen Grapscher.
    Außerdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Smile
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    Beitrag von gnadenlos Mo 07 Mai 2018, 22:15

    Leon0822 schrieb:




    @gn ich hab dir ein paar nette bildchen hinterlassen Smile

    Du faule Socke hättest wenigstens die Spülmaschine ausräumen können. Very Happy
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    Beitrag von Trulla Mo 07 Mai 2018, 22:25

    gnadenlos schrieb:

    Die Jacke der Frau wurde (wohl während der "Aussprache") zerrissen. Das spricht nicht für den angeblichen Grapscher.
    Außerdem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Smile

    Ich bin einigermaßen fassungslos, dass sich

    erstens jemand hinstellen und behaupten kann, "der Typ da hat mich begrapscht" und keiner hat's gesehen,

    zweitens ein "ich musste mich wehren" als Argument für einen Freispruch bei schwerer Körperverletzung gelten kann, obwohl diese angebliche Notwehr erst später vollzogen wurde als der Anlass dafür stattfand,

    drittens der deutlich stärker Geschädigte ohne Beweise für sein angebliches Tun zu einer Geldstrafe verdonnert wird.

    Wahrscheinlich wird man aber von dem Ausgang des Urteils nach der Bedenkzeit leider nichts mehr erfahren.
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    Beitrag von gnadenlos Mo 07 Mai 2018, 22:29

    Wenn er es war, der sie an der Jacke packte, sie anschließend ausholte - sieht die Sache schon ein wenig anders aus. Aber man weiß ja auch nicht so genau, ob die Presse so korrekt berichtet.
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    Beitrag von Trulla Mo 07 Mai 2018, 22:31

    gnadenlos schrieb:Wenn er es war, der sie an der Jacke packte, sie anschließend ausholte - sieht die Sache schon ein wenig anders aus. Aber man weiß ja auch nicht so genau, ob die Presse so korrekt berichtet.

    Ich frage mich auch, ob ihr "Freund" sich wohl die ganze Zeit über hinter dem Schirmständer versteckt hat.
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    Beitrag von gnadenlos Mo 07 Mai 2018, 22:32

    Trulla schrieb:

    Ich frage mich auch, ob ihr "Freund" sich wohl die ganze Zeit über hinter dem Schirmständer versteckt hat.

    Jou. Und darüber hinaus frage ich mich, wozu der Verurteilte Bedenkzeit braucht.
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    Beitrag von Trulla Mo 07 Mai 2018, 22:39

    gnadenlos schrieb:

    Jou. Und darüber hinaus frage ich mich, wozu der Verurteilte Bedenkzeit braucht.

    Na ja, seine ursprüngliche Klage sollte ihm ja Schmerzensgeld in größerer Höhe bescheren. Und stattdessen soll er jetzt löhnen für was auch immer. Das müsste ich auch erstmal sacken lassen.

    Mich stört jedenfalls, dass die Frau, wenn es sich denn um Grapschen gehandelt hat, nicht augenblicklich eine gezimmert hat. DAS könnte als Notwehr durchgehen. So scheint es ja, die vom vermeintlichen Täter zu zahlende Strafe ist für die Sachbeschädigung der Jacke und diese wiegt somit schwerer als die zertrümmerte Nase.
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    Beitrag von gnadenlos Mo 07 Mai 2018, 22:52

    Trulla schrieb:

    Na ja, seine ursprüngliche Klage sollte ihm ja Schmerzensgeld in größerer Höhe bescheren. Und stattdessen soll er jetzt löhnen für was auch immer. Das müsste ich auch erstmal sacken lassen.

    Mich stört jedenfalls, dass die Frau, wenn es sich denn um Grapschen gehandelt hat, nicht augenblicklich eine gezimmert hat. DAS könnte als Notwehr durchgehen. So scheint es ja, die vom vermeintlichen Täter zu zahlende Strafe ist für die Sachbeschädigung der Jacke und diese wiegt somit schwerer als die zertrümmerte Nase.

    Naja, wenn mir einer an die Jacke geht, die ich trage, dann hat der auch anschließend gesundheitliche Probleme. Das ist zwar nicht ganz so schlimm, wie wenn sich einer an meinem Teller vergreift, aber für 'ne ordentliche Schelle mit Trommelfellruptur reicht's. Very Happy GN8!

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