Eine Frau wird in einem Linzer Lokal begrapscht. Sie möchte daraufhin das Lokal verlassen, zusammen mit ihrem Freund. Für das Grapschen gibt es (angeblich) keine Zeugen. An der Tür trifft sie auf den Grapscher und stellt ihn zur Rede; im Eifer des nachfolgenden Gerangels trifft sie ihn mit der Faust im Gesicht, sodass sein Nasenbein bricht. Vor Gericht finden sich somit beide als Angeklagte wieder.
http://www.krone.at/1704212
Die Frau wird freigesprochen, der vermeintliche Grapscher, der die "Tat" abstreitet, wird zu einer Geldstrafe von 1800,- Euro verdonnert. Verstehe ich nicht. Das akute Fall der Notwehr ist doch wohl nicht gegeben, wenn die vermeintlich Begrapschte ihm nicht in derselben Sekunde eins in die Fresse haut, wo er sie begrapscht? Und wieso gibt es keine Zeugen, wenn ihr Freund dabei ist? Da wird also einer auf Zuruf ohne Beweise zu einer Strafe verurteilt, obwohl er den größeren Schaden davongetragen hat?
Merkwürdig.
http://www.krone.at/1704212
Die Frau wird freigesprochen, der vermeintliche Grapscher, der die "Tat" abstreitet, wird zu einer Geldstrafe von 1800,- Euro verdonnert. Verstehe ich nicht. Das akute Fall der Notwehr ist doch wohl nicht gegeben, wenn die vermeintlich Begrapschte ihm nicht in derselben Sekunde eins in die Fresse haut, wo er sie begrapscht? Und wieso gibt es keine Zeugen, wenn ihr Freund dabei ist? Da wird also einer auf Zuruf ohne Beweise zu einer Strafe verurteilt, obwohl er den größeren Schaden davongetragen hat?
Merkwürdig.