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    Na also.

    Trulla
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    Phänomen

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    Ort : dat geiht di gor nix an

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    Beitrag von Trulla Fr 13 Jul 2018, 00:08

    Der BGH hat entschieden: Eltern dürfen auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Kinder zugreifen.

    https://rp-online.de/digitales/internet/bgh-urteil-erben-muessen-zugang-auf-facebook-konto-bekommen_aid-23906017?utm_source=partnerprogramm&utm_medium=newsticker&utm_campaign=topnews

    In dem besonderen Fall hatten die Eltern die Befürchtung, ihr Kind hätte Selbstmord verübt. Sie wollten anhand der Chat-Eintragungen Klarheit erlangen. FB hatte den Zugriff verweigert, trotz der vorhandenen Zugangsdaten.

    Gut so. So weit kommt es noch, vermeintlicher "Datenschutz" vor Aufklärung widriger Umstände.
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    Beitrag von gnadenlos Fr 13 Jul 2018, 16:16

    Das hatte ich gestern im Radio gehört.

    Die Entscheidung des Gerichts finde ich richtig. Allerdings hat die zur Folge, dass man auch seinen digitalen Nachlass regeln sollte ...
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    Beitrag von Abriter Sa 14 Jul 2018, 17:08

    Man kann seine Facebook-, Twitter-, Instagram-, Foren-, E-Mail-. eBay- und sonstwas-Accounts aber auch ganz gezielt vererben. Wenn jemand mich bedenken möchte: PayPal-Accounts sind willkommen. Very Happy

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