Der BGH hat entschieden: Eltern dürfen auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Kinder zugreifen.
https://rp-online.de/digitales/internet/bgh-urteil-erben-muessen-zugang-auf-facebook-konto-bekommen_aid-23906017?utm_source=partnerprogramm&utm_medium=newsticker&utm_campaign=topnews
In dem besonderen Fall hatten die Eltern die Befürchtung, ihr Kind hätte Selbstmord verübt. Sie wollten anhand der Chat-Eintragungen Klarheit erlangen. FB hatte den Zugriff verweigert, trotz der vorhandenen Zugangsdaten.
Gut so. So weit kommt es noch, vermeintlicher "Datenschutz" vor Aufklärung widriger Umstände.
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In dem besonderen Fall hatten die Eltern die Befürchtung, ihr Kind hätte Selbstmord verübt. Sie wollten anhand der Chat-Eintragungen Klarheit erlangen. FB hatte den Zugriff verweigert, trotz der vorhandenen Zugangsdaten.
Gut so. So weit kommt es noch, vermeintlicher "Datenschutz" vor Aufklärung widriger Umstände.