gnadenlos schrieb:
Ist das denn so ungleich? Oder empfindet man das nur so?
Der zum 15. Mal verurteilte böse Bube ohne Migrationshintergrund schafft es bestenfalls in den Lokalteil der Presse, da aber auch nur in die Rubrik der Kurzmeldungen aus dem königlichen Amtsgericht. Ich will das jetzt gar nicht verharmlosen, relativieren, verwässern oder sonstwas. Ich bleibe bei meinen obigen Ausführungen.
Die Frage, ob jede Tötung nicht viel höher bestraft werden müsste, als bspw. eine Steuerstraftat, stellt sich auch mir regelmäßig. Bei objektiver und ganzheitlicher Betrachtung unseres Rechtssystems komme ich aber immer wieder zu dem Ergebnis, dass auch das definitiv nicht funktionieren kann. Wer will den letztlich Abwägen, welche Tat höher zu bestrafen ist? Ich haue dir auf die Backen, du trägst einen körperlichen und psychischen Schaden davon. Nach deinen Ausführungen erwartet mich dafür eine hohe Strafe. Karl Napp bescheißt seine Geschäftspartner nach Strich und Faden, hinterzieht vorsätzlich auch noch Steuern. Einer seiner Geschäftspartner hängt sich an den Strick, seine kleinen Kindern müssen nun ohne ihn leben. Karl Napp muss natürlich geringer bestraft werden als ich - Ordnungswidrigkeit. Nee, das funktioniert nicht.
Es passt nicht alles in eine Schublade, nicht jede Tat in einen Katalog. Jede Tat ist, wie geschrieben, einzeln zu betrachten und am Ende insgesamt zu bewerten. Es gibt keine schlimmen und weniger schlimmen Straftaten. Die Letzteren sind keine Straftaten ...
Dass das Gericht bzw. ein Richter nicht frei von äußeren Einflüssen ist, ob persönlich, gesellschaftlich oder politisch, hatte ich ja durchaus bemängelt. Auch kann ein Richter mit der Bewertung und bei aller Abwägung aus anderen Gründen auf dem völlig falschen Dampfer sein. Das alles gilt umgekehrt aber auch für den Betrachter. Vielleicht wäre es hilfreich, wenn das Gericht wesentlich ausführlicher begründen müsste, weshalb eine niedrigere Strafe als die Höchststrafe ausgeprochen wurde. Ich weiß es nicht.
Sorry GN aber jetzt eierst du ein wenig rum , ich hatte meine Beispiele schon durchaus so gewählt , als das sie auch so vorgekommen sind und nicht empfunden .
Die Begründung der Strafmilderung mit der Begündung des fremden Kulturkreises hab ich wortwörtlich so nachlesen dürfen in der Urteilsbegründung des Richters , noch viel schlimmer , das Presseorgan , wo das Ganze veröffendlicht wurde fand daran auch gar nichts und hat das kommentarlos so gedruckt .
Mit deinem Beispiel des erhängten Geschäftspartners widersprichst du dir sogar selber , gerade den Unterschied zwischen finanziellen Schäden die wieder gut zu machen sind und körperlichen oder psychischen Schäden , deren Folgen eben entgültig sind , dokumentiert dein Beispiel doch vortrefflich . Wenn die Straftat egal ob direkt oder indirekt für den Tod eines Menschen sorgt , ist es ja keine mehr , die auf rein materiellen Schaden abzielt .
Aus so einer Nummer kann man durchaus Körperverletzung mit Todesfolge machen , bei der dem Täter durch die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Gegenübers zumindest eine Billigung eventueller Extremreaktionen seiner Opfer zugesprochen werden kann, wodurch die Tat eben über das materielle hinaus geht .
Das es da eine Schieflage mittlerweile gibt , zeigt sich doch schon in der allgemeinen Reaktion der Presse und Politik , wenn Richter ganz allgemein Strafmaße im Rahmen des rechtlich möglichen verhängen , die eben am oberen Ende angesiedelt sind . Schon zu Amtszeiten eines Richters Schill hatte der ganz schnell den Ruf eines "Richters Gnadenlos" weg , als Hamburger hab ich das ziemlich genau mitverfolgt und mich streckenweise gefragt , was an dessen Rechtsauffassung nun Gnadenlos gewesen wäre .
Der Mann hat egal bei wem eben schlicht NICHT bis zur 15. Straftat gewartet , bis er jemanden in den Bau geschickt hat und der hat auch nicht davor zurück geschreckt eine Großfamilie geschlossen für ne Nacht hinter Gitter zu bringen , weil diese permanent einen Prozessverlauf gestört hat .
Wie gestört unser Rechtssystem ist , kann man auch am Falle der NSU sehen . Wäre unser Recht noch objektiv , hätte dieser Fall ganz andere , sehr viel weiter gesteckte Kreise ziehen müssen und nicht in der Hauptsache eine Frau als Bauernopfer lebenslang hinter Gitter zu bringen , der man im Prozessverlauf nicht einmal objektiv eine direkte Beteiligung an den Morden nachweisen konnte .
Ebensowenig wie die konkrete Beteiligung der Behörden durch V-Männer in der rechten Szene aufgeklärt wurde und die Tatsache das diese Mordserie bei korrektem Verhalten der Behörden hätte gar nicht stattfinden müssen.
Wie man sowas ändern könnte , Patentlösungen gibt es da wohl keine , aber irgendein Politiker sagte letztens Recht müsse auch den rechtlichen Befindlichkeiten des Volkes Rechnung tragen , er wurde für diese Aussage aufs schärfste angegriffen bis hin zum Verfassungsbruch .
Ich fand diese Aussage eigentlich gar nicht schlimm , sondern eher schlüssig da eine Rechtsprechung der sich ein Volk unterwerfen muß ganz natürlich dessen Rechtsempfinden zum Großteil Rechnung tragen muß , alles andere wäre Diktatur .
Anfangen könnte man beispielsweise mit der Ernennung der Richter , hier finde ich die US Praxis Richter vom Bürger wählen zu lassen , nicht die dümmste .