von Oskar Sa 06 Okt 2018, 21:31
Alarich schrieb:Die Rodung wurde gerichtlich gestoppt! Die Demo am Samstag wurde zugelassen!
Kleine Erfolge der Demokratie!
Man ist nicht ganz so machtlos.....
Ich finde es gut!
Alarich
Das ist schlichtweg ein juristisch korrekter Vorgang. Der BUND hatte Klage eingereicht, dass erst untersucht werden müsse, ob Belange des Artenschutzes und Naturschutzes berührt werden. Dies würde absolutes Sägeverbot bedeuten. Bis zu einem endgültigen Urteil hierüber (es müssen entsprechende Gutachten eingeholt werden, die dann durch Gegengutachten angegriffen werden usw.) hat das OVG Münster ein Rodungsverbot erlassen, weil sonst gegebenenfalls nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden könnten. Das hat nichts mit einem Stopp der Braunkohleförderung zu tun. Sollte das Urteil für den BUND negativ ausfallen, kann weiter gesägt werden.
Nicht immer wird in unserer Demokratie juristisch so korrekt geurteilt.
In BW hatte eine Bürgerinitiative 2017 eine ähnliche Klage gegen die Waldrodung für die Errichtung eines Windparks eingereicht. Ebenfalls wegen fehlender Prüfung der Umweltverträglichkeit (Artenschutz, Naturschutz). Auch hier wurde ein Rodungs- und Bauverbot gefordert um keine vollendeten Tatsachen zu schaffen. Es geschah nichts, es durfte munter weitergebaut werden, es war auch Eile angesagt, denn ab 01. 01. 2018 gab es neue (wesentlich schlechtere) Vergütungssätze, weshalb die Windräder spätestens im Dezember 2017 in Betrieb gehen mussten.
Schließlich stellte der zuständige Verwaltungsgerichtshof Ende Januar, die Windräder drehten sich bereits, fest, eine Umweltverträglichkeitsprüfung sie nicht erforderlich, da es sich nicht um ein Naturschutzgebiet handle.
Dasselbe beim Urteil zum Hambacher Forst wäre echt interessant....
Es kommt also bei Umweltangelegenheiten sehr wohl darauf an, aus welcher Richtung die Klagen kommen.