Da hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Anleiheneinkäufe der EZB doch glatt ein Urteil gefällt , was dem europäischen Gerichtshof widerspricht .
https://www.tagesspiegel.de/politik/ezb-urteil-nicht-vereinbar-mit-eu-recht-eu-kommissionspraesidentin-erwaegt-verfahren-gegen-deutschland/25816080.html
Skandal , geht gar nicht , Zitat
"Das Urteil des Verfassungsgerichts werfe Fragen auf, die den Kern der europäischen Souveränität berührten, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Währungspolitik der Union sei in ihrer ausschließlichen Zuständigkeit. EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht und Urteile des EuGH seien für alle nationalen Gerichte bindend. „Das letzte Wort zum EU-Recht hat immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg“, schrieb von der Leyen. „Ich nehme diese Sache sehr ernst.“ Die EU sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die die EU-Kommission jederzeit wahren und verteidigen werde."
Zitat Ende
Soso , dass EuGH ist also rechtlich unfehlbar und ein deutsches Verfassungsgericht darf dies nicht in Frage stellen , auch wenn es rechtlich feststellt , dass ein solches Urteil mit dem deutschen Grundgesetz nicht überein stimmt .
Normal nimmt sich der Verfassungsgerichtshof auch nicht heraus , Urteile des EuGH in Frage zu stellen , mit zwei Ausnahmen .
Zitat :
"Die Richter behalten sich vor einzugreifen, wenn sie den innersten Kern des Grundgesetzes verletzt sehen. Und wenn ein EU-Organ sich Kompetenzen herausnimmt, die ihm der Bundestag als Vertretung der Wähler nie übertragen hat. "
Zitat Ende
Punkt Zwei ist im Bezug der Anleihenkäufe der EZB für die Richter in Karlsruhe gegeben und anstatt sich darüber Gedanken zu machen , dass das EuGH hier ein politisches Urteil zugunsten der EZB gefällt hat , welches die Bürger der Mitgliedsstaaten in eine Haftung nimmt , die sie nicht legitimiert haben , haben die Herrschaften Politiker nichts besseres zu tun , als sich über die Tatsache der angezweifelten Unfehlbarkeit des EuGH aufzuregen .
Der EuGH hat immer Recht , so und nicht anders hat man das zu sehen .
Mit Demokratie hat das nicht viel zu tun und gerade solche Reaktionen sind Wasser auf die Mühlen der EU Gegner , nicht etwa das Urteil aus Karlsruhe , nein die Reaktionen darauf , denn eine solche Entgültigkeit kennt man ansonsten nur bei der kruden Auslegung einer Religion .
In Demokratien hat sich ansich auch ein oberster Gerichtshof hinterfragen zu lassen , ansonsten muß man sich wirklich fragen , ob die so genannten EU Werte nicht besser abzulehnen sind , weil sie in der Hauptsache für Deutschland immer darauf hinaus laufen , für andere blechen zu müssen oder mit Sicherheiten für die Unfähigkeit anderer zu bürgen .
Siehe auch gerade das italienische Gejammer nach Corona Bonds , auf das wiedermal andere für die italienische Unfähigkeit haften sollen , ansonsten sind sie anstatt Freunde und Nachbarn gleich wieder die "Erben Hitlers" , wie derzeit in der italienischen Presse mal wieder zu lesen ( Putzig das ausgerechnet von den Erben Mussolinis als Vorwurf zu hören ).
Es ist die Aufgabe unserer Verfassungsrichter , auch darauf zu schauen , dass sich europäische Institutionen nicht Rechte anmaßen , die der deutsche Wähler nicht legitimiert hat .
Von daher erweist sich auch Frau von der Leyen in ihrer neuen Position erwartungsgemäß als inkompetent .
https://www.tagesspiegel.de/politik/ezb-urteil-nicht-vereinbar-mit-eu-recht-eu-kommissionspraesidentin-erwaegt-verfahren-gegen-deutschland/25816080.html
Skandal , geht gar nicht , Zitat
"Das Urteil des Verfassungsgerichts werfe Fragen auf, die den Kern der europäischen Souveränität berührten, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Währungspolitik der Union sei in ihrer ausschließlichen Zuständigkeit. EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht und Urteile des EuGH seien für alle nationalen Gerichte bindend. „Das letzte Wort zum EU-Recht hat immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg“, schrieb von der Leyen. „Ich nehme diese Sache sehr ernst.“ Die EU sei eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die die EU-Kommission jederzeit wahren und verteidigen werde."
Zitat Ende
Soso , dass EuGH ist also rechtlich unfehlbar und ein deutsches Verfassungsgericht darf dies nicht in Frage stellen , auch wenn es rechtlich feststellt , dass ein solches Urteil mit dem deutschen Grundgesetz nicht überein stimmt .
Normal nimmt sich der Verfassungsgerichtshof auch nicht heraus , Urteile des EuGH in Frage zu stellen , mit zwei Ausnahmen .
Zitat :
"Die Richter behalten sich vor einzugreifen, wenn sie den innersten Kern des Grundgesetzes verletzt sehen. Und wenn ein EU-Organ sich Kompetenzen herausnimmt, die ihm der Bundestag als Vertretung der Wähler nie übertragen hat. "
Zitat Ende
Punkt Zwei ist im Bezug der Anleihenkäufe der EZB für die Richter in Karlsruhe gegeben und anstatt sich darüber Gedanken zu machen , dass das EuGH hier ein politisches Urteil zugunsten der EZB gefällt hat , welches die Bürger der Mitgliedsstaaten in eine Haftung nimmt , die sie nicht legitimiert haben , haben die Herrschaften Politiker nichts besseres zu tun , als sich über die Tatsache der angezweifelten Unfehlbarkeit des EuGH aufzuregen .
Der EuGH hat immer Recht , so und nicht anders hat man das zu sehen .
Mit Demokratie hat das nicht viel zu tun und gerade solche Reaktionen sind Wasser auf die Mühlen der EU Gegner , nicht etwa das Urteil aus Karlsruhe , nein die Reaktionen darauf , denn eine solche Entgültigkeit kennt man ansonsten nur bei der kruden Auslegung einer Religion .
In Demokratien hat sich ansich auch ein oberster Gerichtshof hinterfragen zu lassen , ansonsten muß man sich wirklich fragen , ob die so genannten EU Werte nicht besser abzulehnen sind , weil sie in der Hauptsache für Deutschland immer darauf hinaus laufen , für andere blechen zu müssen oder mit Sicherheiten für die Unfähigkeit anderer zu bürgen .
Siehe auch gerade das italienische Gejammer nach Corona Bonds , auf das wiedermal andere für die italienische Unfähigkeit haften sollen , ansonsten sind sie anstatt Freunde und Nachbarn gleich wieder die "Erben Hitlers" , wie derzeit in der italienischen Presse mal wieder zu lesen ( Putzig das ausgerechnet von den Erben Mussolinis als Vorwurf zu hören ).
Es ist die Aufgabe unserer Verfassungsrichter , auch darauf zu schauen , dass sich europäische Institutionen nicht Rechte anmaßen , die der deutsche Wähler nicht legitimiert hat .
Von daher erweist sich auch Frau von der Leyen in ihrer neuen Position erwartungsgemäß als inkompetent .