Es dauert. Ob das Gericht den Mut aufbringt, das politische Motiv hinter dem Haftbefehl zu erkennen und zu benennen? Und wenn nicht: Bringt dann die Generalstaatsanwaltschaft den Mut auf, den übrig gebliebenen Tatbestand "Veruntreuung" zu hinterfragen? Der so genannte EU-Haftbefehl zwingt zur Überprüfung des Anliegens, keinesfalls zur Auslieferung.
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Leon0822
gnadenlos
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In die politische Falle getappt
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- Beitrag #12
Re: In die politische Falle getappt
Abriter schrieb:Es dauert. Ob das Gericht den Mut aufbringt, das politische Motiv hinter dem Haftbefehl zu erkennen und zu benennen? Und wenn nicht: Bringt dann die Generalstaatsanwaltschaft den Mut auf, den übrig gebliebenen Tatbestand "Veruntreuung" zu hinterfragen? Der so genannte EU-Haftbefehl zwingt zur Überprüfung des Anliegens, keinesfalls zur Auslieferung.
Sorry , aber da täuscht du dich , das Gegenteil ist der Fall .
Zitat :
Der Europäische Haftbefehl (EuHB) ist ein Instrument zur EU-weiten Durchsetzung eines nationalen Haftbefehls, das auf einem Rahmenbeschluss vom 13. Juni 2002[1] beruht. Er vereinfacht und verkürzt die Auslieferung von Straftätern bzw. Verdächtigen, da das um Auslieferung ersuchte Land die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls grundsätzlich nicht nachprüfen darf.
Zitat Ende
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
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- Beitrag #13
Re: In die politische Falle getappt
Katana schrieb:
Sorry , aber da täuscht du dich , das Gegenteil ist der Fall .
Zitat :
Der Europäische Haftbefehl (EuHB) ist ein Instrument zur EU-weiten Durchsetzung eines nationalen Haftbefehls, das auf einem Rahmenbeschluss vom 13. Juni 2002[1] beruht. Er vereinfacht und verkürzt die Auslieferung von Straftätern bzw. Verdächtigen, da das um Auslieferung ersuchte Land die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls grundsätzlich nicht nachprüfen darf.
Zitat Ende
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Haftbefehl
Das gilt nur für die (wenigen) im Katalog aufgeführten unmissverständlichen Straftaten.
Der zweite Verfahrensweg (in beiden Ländern strafbare Handlung) beruht auf gegenseitiges Vertrauen. Dieses Vertrauen ist ausdrücklich kein Vertragsbestandteil (zudem ist einem Franco-Abklatsch grundsätzlich nicht zu trauen). Schon das geringste politische Motiv eines Haftbefehls sollte eine Auslieferung verhindern.
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- Beitrag #14
Re: In die politische Falle getappt
Das Amtsgericht hat sich erwartungsgemäß nicht die Finger verbrannt, Gewahrsam angeordnet und den Kelch an das OLG weitergereicht.