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    Beitrag von Trulla Mi 25 Apr 2018, 19:54

    Verschweigt ein Hartz-IV-Antragsteller vorhandenes Vermögen in Form von Sparguthaben o.ä. und dies kommt raus, muss er die GESAMTEN erhaltenen Leistungen zurückzahlen.

    http://www.rp-online.de/wirtschaft/finanzen/hartz-iv-wer-vermoegen-verschweigt-muss-alles-zurueckzahlen-aid-1.7538071?utm_source=partnerprogramm&utm_medium=newsticker&utm_campaign=topnews

    Zwei Hartzler hatten geklagt, da ihnen nach Aufbrauchen des Vermögens sowieso ALGII zugestanden hätte und sie deshalb nur eben diese Beträge des verschwiegenen Vermögens bereit wären, zurückzuzahlen.

    Die Urteilsbegründung für die Rückzahlung der gesamten Bezüge:

    rp-online.de schrieb:
    Das Gericht gab nun den Jobcentern recht. Arbeitslose mit anrechenbarem Vermögen hätten keinen Anspruch auf Hartz IV. Hier habe in beiden Fällen während der gesamten Bezugsdauer anrechenbares Vermögen bestanden - nämlich das verschwiegene Sparbuch beziehungsweise die Lebensversicherung.

    Daher seien sämtliche Bewilligungsbescheide rechtswidrig gewesen.

    Ehrlichkeit zahlt sich also aus. Shocked
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    Beitrag von gnadenlos Mi 25 Apr 2018, 20:37

    Ein logisches Urteil. Die Bedingungen für den Anspruch sind nämlich unmissverständlich. Die müssen ganz schön von der Blödheit gebeutelt sein. Very Happy
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    Beitrag von Trulla Mi 25 Apr 2018, 20:45

    gnadenlos schrieb:Ein logisches Urteil. Die Bedingungen für den Anspruch sind nämlich unmissverständlich. Die müssen ganz schön von der Blödheit gebeutelt sein. Very Happy

    Oder sie haben schlicht nicht damit gerechnet, für eine so lange Zeit am staatlichen Tropf hängen zu müssen.

    Die Vermutung der Jobcenter, man würde sich intensiver um einen neuen Job bemühen, wenn man zunächst von seinem Ersparten leben muss, bis es möglicherweise irgendwann dann weg ist, ist nicht von der Hand zu weisen. Den hinterletzten Scheißjob annehmen muss man aber m.E. auch nicht.
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    Beitrag von gnadenlos Mi 25 Apr 2018, 20:55

    Trulla schrieb:

    Oder sie haben schlicht nicht damit gerechnet, für eine so lange Zeit am staatlichen Tropf hängen zu müssen.

    Die Vermutung der Jobcenter, man würde sich intensiver um einen neuen Job bemühen, wenn man zunächst von seinem Ersparten leben muss, bis es möglicherweise irgendwann dann weg ist, ist nicht von der Hand zu weisen. Den hinterletzten Scheißjob annehmen muss man aber m.E. auch nicht.

    Sicher ist es eine bescheidene Situation, arbeitslos zu werden und keine Aussicht auf einen vernünftigen Job zu haben. Wer nach ALG I noch immer nichts hat, kann nicht erwarten, von der Allgemeinheit gefüttert zu werden, obwohl noch eigenes Vermögen da ist. Das ist logisch aufzubrauchen (ein Schonvermögen bleibt ja), bevor es Soziale Hilfen gibt.

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