Verschweigt ein Hartz-IV-Antragsteller vorhandenes Vermögen in Form von Sparguthaben o.ä. und dies kommt raus, muss er die GESAMTEN erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
http://www.rp-online.de/wirtschaft/finanzen/hartz-iv-wer-vermoegen-verschweigt-muss-alles-zurueckzahlen-aid-1.7538071?utm_source=partnerprogramm&utm_medium=newsticker&utm_campaign=topnews
Zwei Hartzler hatten geklagt, da ihnen nach Aufbrauchen des Vermögens sowieso ALGII zugestanden hätte und sie deshalb nur eben diese Beträge des verschwiegenen Vermögens bereit wären, zurückzuzahlen.
Die Urteilsbegründung für die Rückzahlung der gesamten Bezüge:
Ehrlichkeit zahlt sich also aus.
http://www.rp-online.de/wirtschaft/finanzen/hartz-iv-wer-vermoegen-verschweigt-muss-alles-zurueckzahlen-aid-1.7538071?utm_source=partnerprogramm&utm_medium=newsticker&utm_campaign=topnews
Zwei Hartzler hatten geklagt, da ihnen nach Aufbrauchen des Vermögens sowieso ALGII zugestanden hätte und sie deshalb nur eben diese Beträge des verschwiegenen Vermögens bereit wären, zurückzuzahlen.
Die Urteilsbegründung für die Rückzahlung der gesamten Bezüge:
rp-online.de schrieb:
Das Gericht gab nun den Jobcentern recht. Arbeitslose mit anrechenbarem Vermögen hätten keinen Anspruch auf Hartz IV. Hier habe in beiden Fällen während der gesamten Bezugsdauer anrechenbares Vermögen bestanden - nämlich das verschwiegene Sparbuch beziehungsweise die Lebensversicherung.
Daher seien sämtliche Bewilligungsbescheide rechtswidrig gewesen.
Ehrlichkeit zahlt sich also aus.