Laut der Ansicht dieses "Sozial" Gerichtes ist ein Unfall auf der Betriebstoilette während der Arbeitszeit nicht als Arbeitsunfall zu bewerten , da die Notdurft rein privater Natur wäre ,
nur der Weg vom eigentlichen Arbeitsplatz und von der Toilette zurück zu diesem sei durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt .
https://www.t-online.de/finanzen/versicherungen/id_84057540/gesetzliche-unfallversicherung-deckt-wc-sturz-nicht-ab.html
Bleiben eigentlich nur zwei Möglichkeiten .
1) Man fährt ab sofort für die Notdurft nach Hause , wenns eh nicht versichert ist , braucht man die Betriebstoilette auch nicht benutzen .
2) Man verrichtet seine Notdurft ab sofort öffentlich am Arbeitsplatz , da man diesen dann ja nicht verlässt , dürfte man dann auch versichert sein .
Ganz ernsthaft , wie kopfkrank muß ein Richter für so eine Rechtsauffassung sein ??
Die Betriebstoilette ist auf dem jeweiligen Betriebsgelände und ja , man darf auch während seiner Arbeitszeit mal Druck auf der Blase haben und benutzt diese Toilette eben nicht
privat , sondern nur deswegen , WEIL MAN GERADE ARBEITET .
Bei solchen Urteilen darf man sich nicht wundern , wenn dieser "Rechtstaat" nicht mehr für voll genommen wird , zumal dieses Urteil auch noch die gesetzliche Unfallversicherung betrifft ,
aus der man als Arbeitnehmer nunmal nicht rauskommt . Jede private Versicherung würde man bei so einer idiotischen Zahlungsverweigerung umgehend kündigen .
nur der Weg vom eigentlichen Arbeitsplatz und von der Toilette zurück zu diesem sei durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt .
https://www.t-online.de/finanzen/versicherungen/id_84057540/gesetzliche-unfallversicherung-deckt-wc-sturz-nicht-ab.html
Bleiben eigentlich nur zwei Möglichkeiten .
1) Man fährt ab sofort für die Notdurft nach Hause , wenns eh nicht versichert ist , braucht man die Betriebstoilette auch nicht benutzen .
2) Man verrichtet seine Notdurft ab sofort öffentlich am Arbeitsplatz , da man diesen dann ja nicht verlässt , dürfte man dann auch versichert sein .
Ganz ernsthaft , wie kopfkrank muß ein Richter für so eine Rechtsauffassung sein ??
Die Betriebstoilette ist auf dem jeweiligen Betriebsgelände und ja , man darf auch während seiner Arbeitszeit mal Druck auf der Blase haben und benutzt diese Toilette eben nicht
privat , sondern nur deswegen , WEIL MAN GERADE ARBEITET .
Bei solchen Urteilen darf man sich nicht wundern , wenn dieser "Rechtstaat" nicht mehr für voll genommen wird , zumal dieses Urteil auch noch die gesetzliche Unfallversicherung betrifft ,
aus der man als Arbeitnehmer nunmal nicht rauskommt . Jede private Versicherung würde man bei so einer idiotischen Zahlungsverweigerung umgehend kündigen .