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    Geistiger Ausfall des Sozialgerichtes Heilbronn

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    Geistiger Ausfall des Sozialgerichtes Heilbronn  Empty Geistiger Ausfall des Sozialgerichtes Heilbronn

    Beitrag von Katana Fr 20 Jul 2018, 14:00

    Laut der Ansicht dieses "Sozial" Gerichtes ist ein Unfall auf der Betriebstoilette während der Arbeitszeit nicht als Arbeitsunfall zu bewerten , da die Notdurft rein privater Natur wäre ,
    nur der Weg vom eigentlichen Arbeitsplatz und von der Toilette zurück zu diesem sei durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt .

    https://www.t-online.de/finanzen/versicherungen/id_84057540/gesetzliche-unfallversicherung-deckt-wc-sturz-nicht-ab.html

    Bleiben eigentlich nur zwei Möglichkeiten .

    1) Man fährt ab sofort für die Notdurft nach Hause , wenns eh nicht versichert ist , braucht man die Betriebstoilette auch nicht benutzen .

    2) Man verrichtet seine Notdurft ab sofort öffentlich am Arbeitsplatz , da man diesen dann ja nicht verlässt , dürfte man dann auch versichert sein .


    Ganz ernsthaft , wie kopfkrank muß ein Richter für so eine Rechtsauffassung sein ??
    Die Betriebstoilette ist auf dem jeweiligen Betriebsgelände und ja , man darf auch während seiner Arbeitszeit mal Druck auf der Blase haben und benutzt diese Toilette eben nicht
    privat , sondern nur deswegen , WEIL MAN GERADE ARBEITET .

    Bei solchen Urteilen darf man sich nicht wundern , wenn dieser "Rechtstaat" nicht mehr für voll genommen wird , zumal dieses Urteil auch noch die gesetzliche Unfallversicherung betrifft ,
    aus der man als Arbeitnehmer nunmal nicht rauskommt . Jede private Versicherung würde man bei so einer idiotischen Zahlungsverweigerung umgehend kündigen .
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    Geistiger Ausfall des Sozialgerichtes Heilbronn  Empty Re: Geistiger Ausfall des Sozialgerichtes Heilbronn

    Beitrag von Abriter Fr 20 Jul 2018, 14:37

    Das Gericht urteilt nicht nach gesundem Menschenverstand, sondern nach den Buchstaben der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Vereinbarungen usw.. Wo kämen wir denn da hin, wenn bei Gericht das Hirn benutzt würde? Very Happy

    Grundsätzlich verstehe ich aber diese Klage und den Klageweg nicht. Zumindest liest es sich so, als ob der Verunfallte geklagt hätte. Beim geschilderten Verletzungsbild völlig überflüssig.
    Vermutlich ist es eher so, dass die KV gegen die BG geklagt hat und nunmehr Regressansprüche an die Betriebshaftpflicht stellen wird. Ein alltäglicher Vorgang.
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    Geistiger Ausfall des Sozialgerichtes Heilbronn  Empty Re: Geistiger Ausfall des Sozialgerichtes Heilbronn

    Beitrag von Katana Fr 20 Jul 2018, 15:51

    Abriter schrieb:Das Gericht urteilt nicht nach gesundem Menschenverstand, sondern nach den Buchstaben der Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Vereinbarungen usw.. Wo kämen wir denn da hin, wenn bei Gericht das Hirn benutzt würde? Very Happy

    Grundsätzlich verstehe ich aber diese Klage und den Klageweg nicht. Zumindest liest es sich so, als ob der Verunfallte geklagt hätte. Beim geschilderten Verletzungsbild völlig überflüssig.
    Vermutlich ist es eher so, dass die KV gegen die BG geklagt hat und nunmehr Regressansprüche an die Betriebshaftpflicht stellen wird. Ein alltäglicher Vorgang.

    Sorry aber ich finde den grundsätzlichen Gedanken schon krank , dass bestimmte Unfälle am Arbeitsplatz plötzlich kein Arbeitsunfall sein sollen ,da wird differenziert wo es nix zu differenzieren gibt ,
    in dem Moment wo ich während meiner Arbeitszeit an meiner Arbeitsstelle einen Unfall habe , sollte das auch ein Arbeitsunfall sein , aber das ist wohl zu einfach gedacht , weil zu logisch .

    Fakt bleibt nämlich , der besagte Unfall , vollkommen egal ob ich auf dem Betriebslokus ausrutsche oder vom Baugerüst falle , passiert nur und ausschließlich weil ich nunmal am Arbeitsplatz präsent bin, ich wechsel doch nicht für 1 Minute ins Privatleben , nur weil ich am Arbeitsplatz mal pinkeln gehe, so eine Denkweise ist doch vollkommen absurd .
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    Geistiger Ausfall des Sozialgerichtes Heilbronn  Empty Re: Geistiger Ausfall des Sozialgerichtes Heilbronn

    Beitrag von gnadenlos Fr 20 Jul 2018, 16:01

    Katana schrieb:

    Sorry aber ich finde den grundsätzlichen Gedanken schon krank , dass bestimmte Unfälle am Arbeitsplatz plötzlich kein Arbeitsunfall sein sollen ,da wird differenziert wo es nix zu differenzieren gibt ,
    in dem Moment wo ich während meiner Arbeitszeit an meiner Arbeitsstelle einen Unfall habe , sollte das auch ein Arbeitsunfall sein , aber das ist wohl zu einfach gedacht , weil zu logisch .

    Fakt bleibt nämlich , der besagte Unfall , vollkommen egal ob ich auf dem Betriebslokus ausrutsche oder vom Baugerüst falle , passiert nur und ausschließlich weil ich nunmal am Arbeitsplatz präsent bin, ich wechsel doch nicht für 1 Minute ins Privatleben , nur weil ich am Arbeitsplatz mal pinkeln gehe, so eine Denkweise ist doch vollkommen absurd .  

    Alles richtig; deswegen ist damit ja auch bestätigt, dass bei Gericht kein Hirn zur Anwendung kommt. Very Happy

    Ich sehe das so: Das Betriebsklo gibt es ja nicht, weil das Unternehmen noch Schüsseln und Platz übrig hatte, sondern weil es für die ARBEITnehmer während der ARBEITszeit zur Verfügung stehen MUSS. Bei Richtern ist das anders. Die ziehen alles hoch, gurgeln und pressen anschließend alles in den Kopf.

    Dennoch bleibt die Frage: Wer hatte wen, aus welchem Grund, mit welchem Anspruch und zu welchem Zweck verklagt? Das ist für den Vorgang und die Urteilsfindung ganz entscheidend. Der Pressebericht ist somit weniger wertvoll als das Papier auf dem Betriebsklo. Gequirlte Sche... eben. Smile

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