https://www.n-tv.de/panorama/Kaeuferin-darf-gestohlenes-Auto-behalten-article22045175.html
Einem Autohaus wird ein Wohnmobil bei einer Probefahrt gestohlen .
Der angebliche Käufer wies sich dabei mit einem gefälschtem italienischen Pass , Führerschein und einer gefälschten deutschen Meldebestätigung aus .
Kurze Zeit später tauchte das Auto auf einem Verkaufsportal auf und wurde von einer Frau gekauft .
Beim Versuch der Zulassung flog die Nummer auf , da das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde .
Der BGH gibt nun allen Ernstes der Käuferin Recht , sie darf das gestohlene Auto behalten , da es laut Gerichtsauffassung kein Diebstahl , sondern ein gewollter Besitzübertrag war , da man das Fahrzeug zu einer unbegleiteten Probefahrt herausgab .
Sowas unglaubliches hab ich noch nie gelesen , gänzlich absurd ist dann aber die abschließende Erklärung der Gerichtssprecherin , die meint Zitat :
"Würde nun der Dieb gefasst, müsste er aber der Autohändler das eingenommene Geld auszahlen und womöglich auch Schadenersatz leisten, erläuterte sie. "
Zitat Ende
Äääh , welcher Dieb denn ?? Wenn doch die Herausgabe des Fahrzeuges zur Probefahrt und damit einfach abzuhauen laut Urteilsbegründung gar kein Diebstahl war ??????
Hier dazu nochmal die Begründung im Zitat :
Laut BGH hat die Betreiberin des Autohauses ihren Besitz während der Probefahrt freiwillig aufgegeben. Damit greift die Grundregel nicht, dass niemand etwas als Eigentum erwerben kann, das einem anderen gestohlen wurde oder ihm anderweitig abhandengekommen ist. Das Gericht sagt also, das Auto kam der Händlerin nicht "abhanden". Sie habe es ja freiwillig weitergegeben, wie eine Sprecherin auf ntv.de-Nachfrage erläuterte. Dass sie dabei getäuscht wurde, spiele dafür keine Rolle. Für das Gericht war es also kein Diebstahl, als der Probefahrer nicht zurückkam.
Die Klägerin verlor laut Gericht so das Eigentum an dem Fahrzeug. "Die Überlassung eines Kraftfahrzeuges durch den Verkäufer zu einer unbegleiteten und auch nicht anderweitig überwachten Probefahrt eines Kaufinteressenten für eine gewisse Dauer - hier eine Stunde - führt auch nicht zu einer bloßen Besitzlockerung, sondern zu einem Besitzübergang auf den Kaufinteressenten."
Zitat Ende
Geht es nur mir so , oder haltet ihr das Gericht auch für vollkommen durchgeknallt .
Wie kommen die denn darauf , aus einer Probefahrt beim Autohändler mit gefälschten Papieren einen gewollten Besitzübertrag zu konstruieren , was haben
die denn geraucht ??
Einem Autohaus wird ein Wohnmobil bei einer Probefahrt gestohlen .
Der angebliche Käufer wies sich dabei mit einem gefälschtem italienischen Pass , Führerschein und einer gefälschten deutschen Meldebestätigung aus .
Kurze Zeit später tauchte das Auto auf einem Verkaufsportal auf und wurde von einer Frau gekauft .
Beim Versuch der Zulassung flog die Nummer auf , da das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde .
Der BGH gibt nun allen Ernstes der Käuferin Recht , sie darf das gestohlene Auto behalten , da es laut Gerichtsauffassung kein Diebstahl , sondern ein gewollter Besitzübertrag war , da man das Fahrzeug zu einer unbegleiteten Probefahrt herausgab .
Sowas unglaubliches hab ich noch nie gelesen , gänzlich absurd ist dann aber die abschließende Erklärung der Gerichtssprecherin , die meint Zitat :
"Würde nun der Dieb gefasst, müsste er aber der Autohändler das eingenommene Geld auszahlen und womöglich auch Schadenersatz leisten, erläuterte sie. "
Zitat Ende
Äääh , welcher Dieb denn ?? Wenn doch die Herausgabe des Fahrzeuges zur Probefahrt und damit einfach abzuhauen laut Urteilsbegründung gar kein Diebstahl war ??????
Hier dazu nochmal die Begründung im Zitat :
Laut BGH hat die Betreiberin des Autohauses ihren Besitz während der Probefahrt freiwillig aufgegeben. Damit greift die Grundregel nicht, dass niemand etwas als Eigentum erwerben kann, das einem anderen gestohlen wurde oder ihm anderweitig abhandengekommen ist. Das Gericht sagt also, das Auto kam der Händlerin nicht "abhanden". Sie habe es ja freiwillig weitergegeben, wie eine Sprecherin auf ntv.de-Nachfrage erläuterte. Dass sie dabei getäuscht wurde, spiele dafür keine Rolle. Für das Gericht war es also kein Diebstahl, als der Probefahrer nicht zurückkam.
Die Klägerin verlor laut Gericht so das Eigentum an dem Fahrzeug. "Die Überlassung eines Kraftfahrzeuges durch den Verkäufer zu einer unbegleiteten und auch nicht anderweitig überwachten Probefahrt eines Kaufinteressenten für eine gewisse Dauer - hier eine Stunde - führt auch nicht zu einer bloßen Besitzlockerung, sondern zu einem Besitzübergang auf den Kaufinteressenten."
Zitat Ende
Geht es nur mir so , oder haltet ihr das Gericht auch für vollkommen durchgeknallt .
Wie kommen die denn darauf , aus einer Probefahrt beim Autohändler mit gefälschten Papieren einen gewollten Besitzübertrag zu konstruieren , was haben
die denn geraucht ??