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    Beitrag von gnadenlos Mo 29 Jan 2018, 21:31

    Katana schrieb:
    Es besteht auch kein Anlass , warum deutsche Politiker sich an Siegesfeiern mit Militärparaden beteiligen sollten , sowas hat nix mit Gedenken zu tun , sondern soll nur demonstrieren wie dick die Eier des heutigen Diktators Putin sind .

    gnadenlos schrieb:Gedenken aller Opfer, Siegesfeier der Roten Armee ... das beißt sich.
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    Beitrag von Gast Mo 29 Jan 2018, 22:08

    Ich weiss nicht ob du es jemals verstehen wirst ich glaube aber eher nicht.

    Es geht nicht um die Eier der Herrn Putin, es geht auch nicht darum ob es nun Siegesfeier oder Gedenkfeier heisst, es geht auch nicht darum was ein  Herr Stalin mal verbrochen hat oder eben nicht, es geht auch nicht darum ob da auch nur ein Panzer rollt,oder ob sich was beisst.

    Es geht darum, dass man die Teilnahme an den Feierlichkeiten ablehnt, weil man die Schlacht um Stalingrad nicht als Verbrechen der Wehrmacht einstuft bzw, anerkennt.  

    Aber da ihr ja nun unbedingt recht haben müsst , sollt ihr es haben.
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    Beitrag von Trulla Mo 29 Jan 2018, 22:14

    Und nochmal und nochmal und nochmal. Herrje, heul doch.
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    Beitrag von gnadenlos Mo 29 Jan 2018, 22:44

    Leon0822 schrieb:
    Es geht darum, dass man die Teilnahme an den Feierlichkeiten ablehnt, weil man die Schlacht um Stalingrad nicht als Verbrechen der Wehrmacht einstuft bzw, anerkennt.  

    Nein, das ist nicht die Begründung zur Nichtteilnahme.

    Die Antwort "Die Einordnung damaliger militärischer Handlungen der Wehrmacht als verbrecherisch im strafrechtlichen Sinne ist einzelfallbezogen vorzunehmen" bezieht sich auf eine Ausführung in der Anfrage. Und diese Antwort ist rechtlich völlig korrekt.
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    Beitrag von Gast Mo 29 Jan 2018, 22:52

    gnadenlos schrieb:

    Nein, das ist nicht die Begründung zur Nichtteilnahme.

    Die Antwort "Die Einordnung damaliger militärischer Handlungen der Wehrmacht als verbrecherisch im strafrechtlichen Sinne ist einzelfallbezogen vorzunehmen" bezieht sich auf eine Ausführung in der Anfrage. Und diese Antwort ist rechtlich völlig korrekt.


    Ach so ist völlig korrekt und jaja diese Einzelfälle aha.....na dann ist ja gut.

    Iwan hat man erschossen bei bei Aljoscha ist das niczt sicher, da muss man den Einzelfall dann prüfen, ob der alleine vor das Gewehr gelaufen ist oder absichtlich erschossen wurde.

    Ach so na dann sag das doch gleich.


    Und dieses Zitat solltest du dann Fairerweise auch anfügen.

    Auch stuft die Bundesregierung militärische Handlungen der Wehrmacht gegen die Sowjetunion nicht grundsätzlich als verbrecherisch ein:


    Ein anderes Land zu überfallen, zu zerstören und zu morden ist nicht Grundsätzlich ein Verbrechen ?

    Ist das deine viel gelobte Aufarbeitung ?

    Ne pure Frechheit und Verhöhnung!
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    Beitrag von gnadenlos Mo 29 Jan 2018, 23:17

    Leon0822 schrieb:


    Und dieses Zitat solltest du dann Fairerweise auch anfügen.

    Auch stuft die Bundesregierung militärische Handlungen der Wehrmacht gegen die Sowjetunion nicht grundsätzlich als verbrecherisch ein:

    Selbstverständlich nicht. Man muss immer Kriegshandlungen von Kriegsverbrechen trennen.

    Nach dem Jugoslawienkrieg bspw. sind die Verantwortlichen nicht wegen des Krieges oder wegen Kriegshandlungen auf der Anklagebank gelandet, sondern wegen Verbrechen in Einzelfällen. Mit "Einzelfällen" sind nicht wenige oder einzelne Opfer gemeint, auch nicht zwingend Einzeltäter, sondern ganz bestimmte Handlungen, die sich sowohl zeitlich als auch räumlich erstrecken können, aber nicht müssen. Dein Problem scheint zu sein, dass du die Gesetze völlig außer Acht lässt und stattdessen rein emotional urteilst. So funktioniert kein Rechtssystem.
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    Beitrag von gnadenlos Mo 29 Jan 2018, 23:19

    Leon0822 schrieb:



    Ein anderes Land zu überfallen, zu zerstören und zu morden  ist nicht Grundsätzlich ein Verbrechen ?


    Nach deiner Lesart ist dann alles in Butter: Ein Verbrecher hat den anderen überfallen. Wo ist also dein Problem?
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    Beitrag von Gast Di 30 Jan 2018, 05:36

    gnadenlos schrieb:

    Nach deiner Lesart ist dann alles in Butter: Ein Verbrecher hat den anderen überfallen. Wo ist also dein Problem?


    Da hat nicht ein Verbrecher einen Verbrecher überfallen sonder 20 Millionen Menschen aber ist ja egal sind 20 Millionen Einzelfälle. Die müssen geprüft werden , jeder einzelne. Das kann dauern. Und dann muss noch im einzelnen prüfen ob es denn überhaupt ein Überfall war es konnte ja auch so eine Art Einladung gewesen sein. Alles klar.


    Nun könnte man ja sagen, die sind alle von alleine in die Massengräber gefallen. Nur hat das Stalin nicht geglaubt und wurde auch zum Verbrecher. Nun müssen wir nur noch prüfen ob es eine ansteckt Krankheit war.
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    Beitrag von Trulla Di 30 Jan 2018, 07:35

    Leon0822 schrieb:


    Da hat nicht ein Verbrecher einen Verbrecher überfallen sonder 20 Millionen Menschen aber ist ja egal sind 20 Millionen Einzelfälle. Die müssen geprüft werden , jeder einzelne. Das kann dauern. Und dann muss noch im einzelnen prüfen ob es denn überhaupt ein Überfall war es konnte ja auch so eine Art Einladung gewesen sein. Alles klar.


    Nun könnte man ja sagen, die sind alle von alleine in die Massengräber gefallen. Nur hat das Stalin nicht geglaubt und wurde auch zum Verbrecher. Nun müssen wir nur noch prüfen ob es eine ansteckt Krankheit war.

    Wenn Du nichts kapiert hast, obwohl Du es nun gefühlte achtmal erklärt bekommen hast - warum hältst Du dann nicht einfach mal die Klappe, anstatt immer und immer wieder denselben Mist gebetsmühlenhaft zu wiederholen und dabei ins Lächerliche zu ziehen versuchst?
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    Beitrag von Katana Di 30 Jan 2018, 16:01

    Leon0822 schrieb:
    Ein anderes Land zu überfallen, zu zerstören und zu morden  ist nicht Grundsätzlich ein Verbrechen ?


    Nö. nach damaligem Völkerrecht war ein Angriffskrieg eben kein pauschales Verbrechen , auch wenn dir das nicht in den Kopp geht , nach heutigem übrigens auch nicht .

    Oder hast du vor den Nürnberger Prozessen schon mal von irgendeinem Staatsoberhaupt gehört , was fürs Krieg führen von irgendeinem Gericht dieser Welt verurteilt wurde ??

    Kannst du auch gar nicht, weil es bis dato keinerlei internationale Gerichte in dieser Hinsicht gab .


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