von Abriter Sa 03 Sep 2022, 23:11
Leon0822 schrieb:
Nein, wie kommst denn darauf , dass ich fachlich befähigt wäre?
Aber ich gebe dir mal einen Tip. Jedes Material, also jede schraube, jeder Kabelbinder, jeder Kanaldeckel muss eine EBA Zulassung haben. Die verbauten Schwellen B 70 UIC 60 haben eine solche Zulassung. Folglich müsste man gegen wen Ermittlungen einleiten? Aber ich denke mit den krähen und den Augen ist das nicht immer so einfach.
Der Inhalt, auf den du dich beziehst, ist mein Post vom
07.06.2022. Darin erwähne ich die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen - vier Tage nach dem Unglück. Also zu einem Zeitpunkt, an dem man selbstredend noch keine genauen Erkenntnisse hat. Und genau deshalb ist die Ermittlung logisch (es wurde übrigens auch gegen den zweiten Fahrdienstleiter ermittelt), im Gegensatz zu den von dir reingerotzten Anmerkungen, die jegliche zeitliche und inhaltliche Erfassung vermissen lassen.
Für dich die Erläuterung aus dem Hause der Staatsanwaltschaft, bevor du das große Verschwörungsheulen bekommst: "Das Ermittlungsverfahren bedeutet nicht, dass die Beschuldigten tatsächlich Mitschuld trifft und Anklage erhoben wird." Für jemanden, der in einem Unrechtsstaat aufgewachsen ist, ist das natürlich fünf Nummern zu hoch. Verschwör, verschwör, mächtiger Guru beschütze mich!