In Schleswig-Holstein veranstaltet ein 33jähriger Palästinenser ein Blutbad in einem Regionalzug , tötet zwei Menschen und verletzt sieben weitere .
In Wunstorf bei Hannover wird ein 14jähriger Teenager umgebracht, der mutmaßliche Täter ist ein ebenfalls 14jähriger Freund von ihm .
In Baden-Württemberg schubst ein ebenfalls 14jähriger vollkommen unvermittelt und grundlos eine 78 Jahre alte Frau vom Fahrrad , auch diese stirbt im Krankenhaus . Der Tat ist laut Zeugen weder ein Konflikt noch ein Kontakt vorausgegangen , ganz im Gegenteil rannte der Jugendliche vorher extra über die Straße um die Rentnerin auch ja zu erwischen .
Alles nur Zufälle und tragische Einzelfälle ??
Ich für meinen Teil bin nicht mehr bereit , diese Erklärungen so hinzunehmen .
Nach meiner Ansicht erfolgen Gewalttaten und dazu zähle ich auch die vermehrten Körperverletzungen durch Tritte und Schläge auf Menschen die schon hilflos am Boden liegen durch eine verbreitete Reduzierung der Hemmschwelle körperliche Gewalt anzuwenden .
Der Zufall ist dabei eher, dass nicht schon viel mehr Menschen durch derart enthemmte Gewalt zu Tode gekommen sind .
Klar kann man jetzt reflexartig das derzeit übliche Todschlagargument anbringen , dass man von mir als "alten weißen Mann" keine andere Reaktion als die Forderung nach einem Law and Order Staat erwarten kann .
Dieser weiße alte Mann ist aber in sozialen Brennpunkten aufgewachsen und auch in meiner Jugend gab es genügend asoziale Schlägertypen, bei denen die Fäuste sehr locker saßen .
Aber ob man es glaubt oder nicht , bei uns gab es klare Grenzen.
Selbst die übelsten Typen haben nicht auf Gegnern rumgetreten , die schon wehrlos am Boden lagen .
Eben diese Grenzen sehe ich heute nicht mehr .
Wir leben in einer Zeit in der man 16jährigen Teenagern zubilligen will zu wissen, was gut oder schlecht für unser Land wäre indem man ihnen das Wahlrecht zubilligen möchte. Gleichzeitig schaut man zu , wie den gleichen Jugendlichen jeglicher moralischer Kompass und jegliche Empathie abhanden kommt.
Unsere gesamte Gesetzgebung legt dabei gefühlt den Schwerpunkt auf die viel beschworene Resozialisierung, angefangen mit der reflexartigen Annahme geistiger Verwirrung und Schuldunfähigkeit bei Gewalttätern .
Auch bei dem gestern verübten Blutbad in SH fiel diese Formulierung "wahrscheinliche geistige Verwirrung" im direkten Anschluss an die Tat .
Für mich steht eben diese Verhaltensweise der Rechtsprechung in Zusammenhang mit der immer weiter sinkenden Hemmschwelle Gewalt auszuüben auf einem Level wo jedem halbwegs "normalem" Menschen klar sein muss , dass er den Tod des Gegenüber in Kauf nimmt .
Wenn ein Staat so tut, insbesondere wenn es sich um jugendliche Straftäter oder Täter aus anderen Kulturkreisen handelt , als ob eine Wiedereingliederung der Täter wichtiger wäre , als eine Gewalttat zu bestrafen , dann erzeugt dies auf Dauer eine Veränderung der Moral und Wertevorstellung der Bürger , gerade auch der heranwachsenden Bürger .
Es ist Zeit diesen Irrweg zu beenden .
Dabei sind für mich außer einem generellen Umdenken der Gesetzgebung im Umgang mit Gewalttätern vor allem zwei Dinge nach meiner Ansicht zu diskutieren .
1) Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre .
Wer mit 16 Jahren wählen kann , sollte mit 12 zumindest schon soweit sein , beurteilen zu können ob ich einem Menschen teilweise tödliche Verletzungen beibringe durch mein Verhalten .
2) Bei Taten wie der jetzigen in SH , bei denen die Täter zweifelsfrei feststellbar sind und Irrtümer wirklich absolut auszuschließen sind , sollte die Wiedereinführung der Todesstrafe erwogen werden .
Ich weiß , diese Forderung ist in Deutschland zum Tabuthema gemacht worden , ich selbst bin prinzipiell selber gegen die Todesstrafe, aber nur deswegen, weil sich die Gesellschaft bei einem Irrtum selber zum Mörder macht . In Fällen wie diesem , wo der Täter zweifelsfrei zu ermitteln ist , sieht das anders aus .
In solchen Fällen schätze ich auch das Recht einer Gesellschaft definitiv sicher zu stellen , dass ein Täter niemals wieder frei herumläuft und niemals wieder eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt , höher ein als das Lebensrecht eines mehrfachen Mörders .
In Wunstorf bei Hannover wird ein 14jähriger Teenager umgebracht, der mutmaßliche Täter ist ein ebenfalls 14jähriger Freund von ihm .
In Baden-Württemberg schubst ein ebenfalls 14jähriger vollkommen unvermittelt und grundlos eine 78 Jahre alte Frau vom Fahrrad , auch diese stirbt im Krankenhaus . Der Tat ist laut Zeugen weder ein Konflikt noch ein Kontakt vorausgegangen , ganz im Gegenteil rannte der Jugendliche vorher extra über die Straße um die Rentnerin auch ja zu erwischen .
Alles nur Zufälle und tragische Einzelfälle ??
Ich für meinen Teil bin nicht mehr bereit , diese Erklärungen so hinzunehmen .
Nach meiner Ansicht erfolgen Gewalttaten und dazu zähle ich auch die vermehrten Körperverletzungen durch Tritte und Schläge auf Menschen die schon hilflos am Boden liegen durch eine verbreitete Reduzierung der Hemmschwelle körperliche Gewalt anzuwenden .
Der Zufall ist dabei eher, dass nicht schon viel mehr Menschen durch derart enthemmte Gewalt zu Tode gekommen sind .
Klar kann man jetzt reflexartig das derzeit übliche Todschlagargument anbringen , dass man von mir als "alten weißen Mann" keine andere Reaktion als die Forderung nach einem Law and Order Staat erwarten kann .
Dieser weiße alte Mann ist aber in sozialen Brennpunkten aufgewachsen und auch in meiner Jugend gab es genügend asoziale Schlägertypen, bei denen die Fäuste sehr locker saßen .
Aber ob man es glaubt oder nicht , bei uns gab es klare Grenzen.
Selbst die übelsten Typen haben nicht auf Gegnern rumgetreten , die schon wehrlos am Boden lagen .
Eben diese Grenzen sehe ich heute nicht mehr .
Wir leben in einer Zeit in der man 16jährigen Teenagern zubilligen will zu wissen, was gut oder schlecht für unser Land wäre indem man ihnen das Wahlrecht zubilligen möchte. Gleichzeitig schaut man zu , wie den gleichen Jugendlichen jeglicher moralischer Kompass und jegliche Empathie abhanden kommt.
Unsere gesamte Gesetzgebung legt dabei gefühlt den Schwerpunkt auf die viel beschworene Resozialisierung, angefangen mit der reflexartigen Annahme geistiger Verwirrung und Schuldunfähigkeit bei Gewalttätern .
Auch bei dem gestern verübten Blutbad in SH fiel diese Formulierung "wahrscheinliche geistige Verwirrung" im direkten Anschluss an die Tat .
Für mich steht eben diese Verhaltensweise der Rechtsprechung in Zusammenhang mit der immer weiter sinkenden Hemmschwelle Gewalt auszuüben auf einem Level wo jedem halbwegs "normalem" Menschen klar sein muss , dass er den Tod des Gegenüber in Kauf nimmt .
Wenn ein Staat so tut, insbesondere wenn es sich um jugendliche Straftäter oder Täter aus anderen Kulturkreisen handelt , als ob eine Wiedereingliederung der Täter wichtiger wäre , als eine Gewalttat zu bestrafen , dann erzeugt dies auf Dauer eine Veränderung der Moral und Wertevorstellung der Bürger , gerade auch der heranwachsenden Bürger .
Es ist Zeit diesen Irrweg zu beenden .
Dabei sind für mich außer einem generellen Umdenken der Gesetzgebung im Umgang mit Gewalttätern vor allem zwei Dinge nach meiner Ansicht zu diskutieren .
1) Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre .
Wer mit 16 Jahren wählen kann , sollte mit 12 zumindest schon soweit sein , beurteilen zu können ob ich einem Menschen teilweise tödliche Verletzungen beibringe durch mein Verhalten .
2) Bei Taten wie der jetzigen in SH , bei denen die Täter zweifelsfrei feststellbar sind und Irrtümer wirklich absolut auszuschließen sind , sollte die Wiedereinführung der Todesstrafe erwogen werden .
Ich weiß , diese Forderung ist in Deutschland zum Tabuthema gemacht worden , ich selbst bin prinzipiell selber gegen die Todesstrafe, aber nur deswegen, weil sich die Gesellschaft bei einem Irrtum selber zum Mörder macht . In Fällen wie diesem , wo der Täter zweifelsfrei zu ermitteln ist , sieht das anders aus .
In solchen Fällen schätze ich auch das Recht einer Gesellschaft definitiv sicher zu stellen , dass ein Täter niemals wieder frei herumläuft und niemals wieder eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt , höher ein als das Lebensrecht eines mehrfachen Mörders .