von Gast So 22 Okt 2023, 20:02
Abriter schrieb:Da musst du Ramelow fragen. Verstöße gegen Mitwirkungspflichten können von Beginn an mit Leistungskürzungen sanktioniert werden. Bei Erwerbsfähigen (Arbeitsuchenden) ist meines Wissens nach die Agentur für Arbeit zuständig, also der Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Ja das war mal bei Hartz 4 so, aber nicht mehr beim Bürgergeld. Zudem selbst wenn es die gäbe wüssten die genau wie man das umgehen kann und das wissen Zuwanderer eben nicht.
Und natürlich funktioniert es Menschen zum arbeiten zu bewegen, einfach indem man ihnen nichts mehr zahlt sobald sie eine Arbeit ablehnen und denen man beibringt, dass man für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen muss. So war das mal in der DDR, aber das war ne böse Diktatur, das wollen wir hier nicht und bitte nicht weitersagen, das spaltet die Gesellschaft.