von Abriter So 22 Okt 2023, 22:26
Leon0822 schrieb:
Was ist denn da härter erzähl mal? Bürgergeld kann nicht sanktioniert werden und ist nicht Vermögensangabe pflichtig. Was ist denn da nun härter?
Dummschwatz. Selbstverständlich kann sanktioniert werden (Leistungskürzung bis 30 %). Einkommen und Vermögen etc. sind selbstredend vom ersten Tag an anzugeben. Beim Vermögen gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. Danach ist auch dieses aufzubrauchen (abgesehen von den Freibeträgen).
Ist die Sozialleistung zu hoch oder der Lohn zu niedrig? Die Frage ist so alt wie die Republik.
Wer der Meinung ist, dass er mit Sozialleistungen besser fährt: bitteschön. Bei Euch wird das nicht klappen.