Abriter schrieb:
So weit ich weiß, befragen Familiengerichte Kinder schon ab dem Grundschulalter und früher. Der Wunsch des Kindes ist aber nicht allein ausschlaggebend, für eine spätere Entscheidung. Bei der Aufenthaltsbestimmung muss ja das gesamte Kindeswohl berücksichtigt werden.
Mir/uns wäre nie in den Sinn gekommen, um die Kinder zu streiten.
Ab 7 Jahren muss der Wunsch des Kindes berücksichtigt werden, ist aber nicht bindend. Ab 14 Jahren können allein die Kinde entscheiden, bei wem sie dauerhaft bleiben wollen.
Es ist allerdings schon schlimm genug, wenn es so weit kommt, dass sich die Kinder zwischen den Eltern entscheiden müssen.
Die Größe, oder die Einsicht dass es ggfs. für das Kindeswohl besser ist loszulassen (Salomon, Kaukasischer Kreidekreis von Brecht) haben bei Scheidungsstreitigkeiten die wenigsten Eltern.
Männer versuchen über das Sorgerecht durch die Hintertür wieder ein Verschuldungsprinzip einzuführen: "Seht mal her, ich war der bessere Elternteil", für Frauen wäre der Verlust des Sorgerechts ein erheblicher Makel ("Die Kinder gehören zur Mutter"). In diesem Spannungsfeld bleibt das Kindeswohl dann auf der Strecke.
Häufig wird schon während der sich abzeichnenden Trennung versucht die Kinder zu beeinflussen.
Vor Gericht haben die Anwälte nur den Vorteil ihrer Mandaten im Sinn, nicht aber das Kindeswohl.