Abriter schrieb:
Das hältst du echt im Kopp nicht aus.
Wie üblich eben. Hat schon einen gewissen Unterhaltungswert.
Abriter schrieb:
Das hältst du echt im Kopp nicht aus.
Trulla schrieb:
Wie üblich eben. Hat schon einen gewissen Unterhaltungswert.
Abriter schrieb:
Man nölt über den Bezug von Bürgergeld - welches es aber angeblich noch gar nicht gibt ...
Abriter schrieb:
Man nölt über den Bezug von Bürgergeld - welches es aber angeblich noch gar nicht gibt ...
Leon0822 schrieb:
Das hält man wirklich nicht aus. Bürgergeld gibt es aber nicht die Sanktionen.
Was steht denn da noch ? Der Empfänger kann eine Arbeit ablehnen, wenn er sich finanziell schlechter stellt. Bleiben wir bei dem Beispiel 2300 plus Miete. Gehen wir von 3300 aus, wieviele muss man denn verdienen um 3300 netto zu verdienen? Wo ist denn der da sanktioniert selbst wenn man ihm 30% kürzen würde? Dann hat er nicht weniger als wenn er arbeiten würde.
Das kann doch nicht so schwer sein.
Trulla schrieb:
Und das, wo man selbst lediglich zu Zweit etwa das eineinhalbfache zur Verfügung hat wie eine fünfköpfige Bürgergeld-Familie.
Trulla schrieb:Warst Du nicht damals, als die Diskussion über das "bedingungsloses Grundeinkommen von der Geburt bis zum Tod" aufkam, einer von denen, die am lautesten "Jaaaa, her damit" gebrüllt haben? Ich erinnere mich dunkel. Da hätte kaum noch jemand arbeiten müssen...
Leon0822 schrieb:
Es geht doch nicht darum. Es geht darum dass es Menschen in diesem Land gibt, die nicht die Möglichkeit haben so viel Geld zu verdienen und da gibt es mehr fürs nichts tun. Ist das gerecht? Gerechterweise müsste dann jeder der unter 3800 Euro monatlich zur Verfügung und auch 3 Kinder hat sagen ich arbeite nicht mehr.
Wo soll denn das hinführen? Und das tun eben sehr viele. Und heute ist das nicht mehr wie bei alg2 , dass du eine Sperrzeit bekommen hast, wenn du selbst gekündigt hast. Bei Alg 2 konnte man dir auch die gesamte Leistung streichen wenn du 3 Jobs abgelehnt hast, heute kann man dir max. 30% kürzen egal wie viele Jobs du ablehnst und das musst du nicht begründen. Und kürzen dürfen sie auch erst dann, wenn du einen Job ablehnen würdest bei dem du finanziell gleichwertig oder dich verbessern würdest. Wo gibt es denn diese Jobs? Da kenne ich genug, die den sofort nehmen würden. Soll heißen, wenn der Empfänger der Leistung Jobs ablehnt mit der Begründung, dass er weniger oder das gleiche Einkommen hat wie Bürgergeld ist das legitim und kein Grund zu Leistungskürzungen.
Abriter schrieb:
Hier geht es ums Bürgergeld. Das Bürgergeld ist aus der notwendigen Zusammenlegung von ALG II und dem sogenannten Hartz IV entstanden.
Leistungskürzungen (= Sanktionen!) waren unter ALG II in bestimmten Fällen durchaus schärfer, hatten aber einen gewichtigen Nachteil: Der Leistungsbezieher (oder die Bedarfsgemeinschaft) hatte dann u. U. Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV. Für den Leistungsbezieher (bzw. die Bedarfsgemeinschaft) war eine solche Leistungskürzung unterm Strich eine Nullnummer, für den Steuerzahler entstanden aber doppelte und dreifache Kosten. Die Sanktion fand also nur auf dem Papier statt. Beim Bürgergeld hingegen hat die vermeintlich geringere Kürzung Bestand.
Es mag Einzelfälle geben, bei denen sich Arbeit nicht lohnt. In aller Regel lohnt es sich zu arbeiten. Zwei Institute (WSI und Ifo) haben unabhängig voneinander viele denkbare Konstellationen berechnet und kamen zum gleichen Ergebnis.
Erläuterung: Zum Haushaltseinkommen zählen der Bürgergeld-Regelsatz bzw. das Nettoeinkommen sowie alle Ansprüche
auf zusätzliche Leistungen wie Kosten der Unterkunft bei Bürgergeld-Empfängern bzw. Wohngeld und Kinderzuschlag bei
Haushalten mit geringem Erwerbseinkommen. Die tatsächlichen Wohnkosten sind noch nicht abgezogen.
Wer dennoch der Meinung ist, mit dem Bürgergeld besser zu fahren, der soll es beantragen und glücklich werden.