Das europäische Arbeitsrecht sieht vor, dass alle Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten minutiös erfassen – und sie nicht nur, wie es das deutsche Gesetz verlangt, Überstunden oder Sonntagsdienste aufschreiben müssen, für die sie später einen Ausgleichstag oder Geld bekommen.
Gemäß dem damaligen "Stechuhr-Urteil" verlangt der EuGH von den Arbeitgebern, ein System zu schaffen, in dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer effektiv erfasst wird. Das gilt natürlich auch im Home-Office.
Die Bundesregierung muss nun ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Die Zeit der Vertrauensarbeitszeit ist dann vorbei.
Gemäß dem damaligen "Stechuhr-Urteil" verlangt der EuGH von den Arbeitgebern, ein System zu schaffen, in dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer effektiv erfasst wird. Das gilt natürlich auch im Home-Office.
Die Bundesregierung muss nun ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Die Zeit der Vertrauensarbeitszeit ist dann vorbei.